PKV - zulässiger Personenkreis

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Wer kann sich hierzulande privat versichern?

Nicht jede Person kann sich in der PKV versichern: Die Private Krankenversicherung steht vorwiegend den besser-verdienenden Angestellten, den Beamten und allen Selbständigen offen.

Und jetzt im Detail: Die PKV ist offen für alle jene Personen, die nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen. Hier eine Liste der Personengruppen, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden können:
  • Arbeitnehmer/Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, d.h. ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 49.500 € (Stand 2011)
  • Beamte (unabhängig vom Einkommen)
  • Selbständige und Freiberufler (unabhängig von ihrem Einkommen)
  • Studenten, Beamtenanwärter, Ärzte im Praktikum, Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit und Personen, die für längere Zeit ins Ausland gehen.


Eine Sonderrolle spielen die Spätaussiedler. Lesen Sie dazu auf Aecura.de den Artikel über die Krankenversicherung für Spätaussiedler. Die Informationen gibt es übrigens auch auf Russisch.



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