Die Reisekrankenversicherung

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Die Reisekrankenversicherung

Insbesondere Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind bei Auslandsaufenthalten oft nur unzureichend abgesichert.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird deshalb immer wieder empfohlen.

Die Reisekrankenversicherung ist besonders in folgenden Fällen erforderlich:

Längere Aufenthalte Deutscher im Ausland
ab ca. 6 Wochen bis zu 5 Jahren

Aufenthalt ausländischer Gäste in Deutschland

hier kann die Reisekrankenversicherung für den ausländischen Gast Bedingung für die Austellung eines Visums sein.

Kürzere Aufenthalte im Ausland
Dies ist typischerweise ein Urlaub. Privatversicherte sollten in diesem Fall vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung ihre Krankenversicherung fragen, ob Urlaube durch den bestehenden Vertrag schon abgesichert sind.

Für Reisekrankenversicherungen empfehlen wir die
Hanse Merkur Versicherung


 


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