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Insbesondere Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
sind bei Auslandsaufenthalten oft nur unzureichend abgesichert.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird deshalb
immer wieder empfohlen.
Die Reisekrankenversicherung ist besonders in folgenden
Fällen erforderlich:
Längere Aufenthalte Deutscher im
Ausland
ab ca. 6 Wochen bis zu 5 Jahren
Aufenthalt ausländischer Gäste in Deutschland
hier kann die Reisekrankenversicherung für den ausländischen
Gast Bedingung für die Austellung eines Visums sein.
Kürzere Aufenthalte im Ausland
Dies ist typischerweise ein Urlaub. Privatversicherte sollten
in diesem Fall vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung
ihre Krankenversicherung fragen, ob Urlaube durch den bestehenden
Vertrag schon abgesichert sind.
Für Reisekrankenversicherungen empfehlen wir die
Hanse
Merkur Versicherung
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